StartseiteAktuellesKahlschlag Februar 2010Baumschutzverordnung


Auszug aus der Münchner Baumschutzverordnung:

Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft aber nicht auf Holzbirne, Holunder, Hasel und Walnuss zu).


Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die für entfernte geschützte Bäume festgesetzt und gepflanzt wurden. Es gibt im Stadtgebiet München noch andere Schutzgebiete, wie zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsbestandteile etc.. Nach den jeweiligen Verordnungen sind das Fällen, Zuschneiden und sonstige Maßnahmen an sämtlichen Gehölzen (d. h. auch von kleineren Bäumen und Sträuchern, auch an abgestorbenen Gehölzen etc.) grundsätzlich verboten bzw. erlaubnispflichtig. Auskunft hierzu erhalten Sie direkt bei der Unteren Naturschutzbehörde.


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